I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Definition
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für alle Verträge, die Sie (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) mit Digital Netzwerk - Inh. Daniel Moosmann (nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet) schließen.
1.2. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Auftraggeber verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
1.3. Der Service des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Vertragsschluss mit Verbraucher nach § 13 BGB ist ausgeschlossen. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.4. Der Anbieter behält sich vor, vom Auftraggeber vor der Annahme des Vertragsangebots des Auftraggebers Nachweise für die Unternehmereigenschaft zu verlangen.
1.5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Unternehmereigenschaft des Auftraggebers auch nach Vertragsschluss regelmäßig zu kontrollieren.
2. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere digitales Marketing wie das Schalten von Werbeanzeigen, Schalten von Stellenangeboten und die nachträgliche Koordinierung des Bewerbungsprozesses sowie die Betreuung der Werbe- und Social-Media-Auftritte. Der konkrete Gegenstand des Vertrages ergibt sich im Übrigen aus dem Angebot des Anbieters.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Die Angebote des Anbieters im Internet sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
3.2. Anfragen des Auftraggebers zur Erstellung eines Angebotes sind für diesen unverbindlich und können per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Anbieter unterbreitet dem Auftraggeber hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail), welches dieser innerhalb von 5 Tagen annehmen kann.
3.3. Der Vertragsschluss und die Abwicklung des Vertrages erfolgt zum Teil per E-Mail und dabei gegebenenfalls automatisiert. Der Auftraggeber hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Anbieter alle Unterlagen, Informationen, Texte oder Dateien, die für die Konzeption, Erstellung und Umsetzung der Leistung des Anbieters notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Zugangsdaten zu Portalen, Datenbanken oder ähnlichen, auf denen Inhalte gespeichert sind, die zur Umsetzung der Leistung erforderlich sind.
4.2. Soweit die Parteien vereinbart haben, dass der Auftraggeber im Rahmen eines Abonnement-Vertrages Unterlagen, Informationen, Texte oder Dateien, die für die Konzeption, Erstellung und Umsetzung der Leistung des Anbieters notwendig sind, monatlich zur Verfügung stellt, so ist der Anbieter für den Fall, dass eine monatliche Übermittlung seitens des Auftraggebers nicht stattfindet, nicht zur Leistungserbringung für diesen Zeitraum verpflichtet, wenn die Erbringung der Leistung im Wesentlichen von der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers abhängt. Eine Nachholung dieser ausgebliebenen Leistung im Folgemonat ist dann ausgeschlossen.
4.3. Vereinbarte Leistungszeiten beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten (allg. Informationserteilung, Beantwortung von Nachfragen, zeitnahe Freigaben) des Auftraggebers voraus.
4.4. Die Leistungszeit verlängert sich im Fall einer durch den Auftraggeber zu vertretenden oder auf höherer Gewalt beruhenden Verzögerung für die Dauer der Verzögerung.
5. Abnahme bei Werkleistungen
5.1. Für die Erbringung der einzelnen Leistungen wird ein Zeitplan vereinbart. Die darin ausgewiesenen Fristen sind bindend und können nur mit Zustimmung des Auftraggebers geändert werden.
5.2. Der Anbieter hat die ordnungsgemäß erbrachten Ausführungsergebnisse zur Abnahme vorzulegen. Teilabnahmen finden nicht statt, es sei denn die Parteien haben in dem Zeitplan etwas anderes vereinbart.
5.3. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten z. B. in Textform innerhalb von fünf Werktagen zu unterzeichnen ist. Sofern der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Mängel oder Ergänzungen benennt, gilt das Werk als abgenommen.
5.4. Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
6. Inhalte des Auftraggebers und Nutzungsrechte
6.1. Der Auftraggeber stellt dem Anbieter die für die individuelle Gestaltung der Leistungen erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss per E-Mail zur Verfügung. Etwaige Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
6.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt.
6.3. Der Anbieter nimmt keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernimmt insoweit keine Haftung für Fehler.
6.4. Erhält der Auftraggeber vom Anbieter eine Korrekturvorlage übersandt, ist diese vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen. Ist der Auftraggeber mit dem Entwurf einverstanden, gibt er die Korrekturvorlage durch Gegenzeichnung in Textform (z. B. E-Mail) zur Ausführung frei.
6.5. Eine Freigabe der auszuführenden Gestaltungsarbeiten durch den Auftraggeber erfolgt nur im Bedarfsfall und nach vorheriger Rücksprache.
6.6. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Korrekturvorlage auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Anbieter etwaige Fehler mitzuteilen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für nichtbeanstandete Fehler.
6.7. Soweit der Anbieter im Rahmen der individuellen Gestaltung für den Auftraggeber Texte, Bilder, Grafiken sowie Designs erstellt, unterliegen diese dem Urheberrecht. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ist eine Verwendung, Reproduktion oder Veränderung einzelner Teile oder kompletter Inhalte nicht zulässig.
6.8. Soweit nicht anders vereinbart, überträgt der Anbieter dem Auftraggeber ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den für den Auftraggeber erstellten urheberrechtlich geschützten Werken. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, die geschützten Werke oder Teile davon in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen.
6.9. An allen im Rahmen der Konzeption, Erstellung und Planung sowie Umsetzung der jeweiligen Projekte angefertigten Unterlagen, Plänen, Grafiken und Texten stehen dem Anbieter die Nutzungsrechte zu. Dies gilt auch für Unterlagen, Plänen, Grafiken Texten, die nicht über eine hinreichende Schöpfungshöhe verfügen. Der Anbieter räumt dem Auftraggeber ein räumlich und zeitlich begrenztes, nicht ausschließliches nur für die Zeitdauer der Zusammenarbeit geltendes Nutzungsrecht an den Unterlagen, Skizzen und Plänen ein. Ohne die ausdrückliche Zustimmung ist eine Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Teile oder kompletter Inhalte nicht zulässig.
6.10. Die Übertragung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1. Die Preise sind im jeweiligen Angebot aufgeführt. Diese verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2. Soweit nicht anders angegeben, sind die Entgeltansprüche sofort nach Entstehung zur Zahlung fällig.
7.3. Soweit der Anbieter Leistungen im Rahmen eines Abonnements erbringt, ist der Gesamtpreis durch den Auftraggeber entsprechend des im Angebot ausgewiesenen Zeitintervalls zu leisten. Die Höhe des Betrages ergibt sich aus dem konkreten Angebot.
7. Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
7.1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
7.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich
7.3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, vom Anbieter anerkannt oder mit einer Hauptforderung des Anbieters synallagmatisch verknüpft sind.
7.4. Etwaige Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgeltes Eigentum des Anbieters. Erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung gehen etwaige Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
8. Gewährleistung
8.1. Sofern nachfolgend nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.
8.2. Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Serviceleistungen wie die Erbringung von Marketing- und Agenturleistung ist, gelten abweichend von 8.1. die nachfolgenden Bestimmungen:
8.2.1. Die Vertragsparteien werden sich unverzüglich über das Vorliegen einer mangelhaften Leistung informieren. Sodann wird im gegenseitigen Einvernehmen eine Bearbeitungszeit für den Mangel festgelegt. Erzielen die Vertragsparteien nicht unverzüglich ein Einvernehmen über die Bearbeitungszeit des Mangels, nimmt der Anbieter die Festlegung nach billigem Ermessen selber vor.
8.2.2. Der Anbieter ist zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber vertragsgemäß zu erbringen, sofern er die mangelhafte Leistung schuldhaft zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann dem Anbieter hierfür eine angemessene Frist setzen.
8.2.3. Kommt der Anbieter der Pflicht zur Beseitigung einer mangelhaften Leistung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Anbieters den Mangel selber oder durch einen Dritten beheben (lassen). Der Anbieter wird den Auftraggeber bzw. den vom Auftraggeber beauftragten Dritten bei der Beseitigung des Mangels unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Informationen bereitstellen.
8.2.4. Die Kündigung des Vertrages bzw. der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers zur Kündigung aus wichtigem Grund.
8.3. Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Werkleistungen wie die Erstellung von Grafiken ist, gelten abweichend von 8.1. die nachfolgenden Bestimmungen:
8.3.1. Als Beschaffenheit des Werkes gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Vereinbarungen der Parteien.
8.3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitätsabweichungen zu untersuchen und dem Anbieter offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
8.3.3. Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
8.3.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
8.3.5. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für die dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
8.4. Gegebenenfalls weitergehende vertragliche oder gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere gegebenenfalls bestehende Schadensersatzansprüche sowie das Recht, Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleiben unberührt.
9. Haftung
9.1. Der Anbieter haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet er ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
9.2. Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach der entsprechenden Regelung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.3. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
9.4. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
9.5. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Leistungen.
10. Vertragsdauer und Kündigung
10.1. Soweit zwischen den Parteien ein Abonnement-Vertrag vereinbart wurde gilt folgendes: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
10.2. Wird der Abonnement-Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit (soweit im jeweiligen Angebot keine kürzere Frist geregelt ist) von einer der Parteien gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist gem. S. 1 dieses Absatzes gilt entsprechend.
10.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
10.4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail).
11. Geheimhaltung
11.1. Die Parteien verpflichten sich strengstes Stillschweigen über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen über die andere Partei zu bewahren und diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben, noch sonst wie entgegen den Interessen der jeweils anderen Partei zu verwerten.
11.2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die eine Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages überlässt und als „vertraulich“ kennzeichnet oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen der Informationserteilung oder dem Inhalt der Information ergibt.
11.3. Soweit nicht anders vereinbart, gestattet der Auftraggeber dem Anbieter zum Zwecke des Marketings den Unternehmensnamen als Referenz zu veröffentlichen.
12. Datenschutz
12.1. Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Auftraggebers zugreifen kann, wird der Anbieter ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und darf diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Die Auftragnehmerin wird Weisungen des Auftraggebers für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Auftraggeber trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Auftraggeber wird mit der Auftragnehmerin die Details für den Umgang der Auftragnehmerin mit den Daten des Auftraggebers nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung vereinbaren.
12.2. Der Auftraggeber bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt.
13. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1. Es gilt deutsches Recht.
13.2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
13.3. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.